Allgemeine Geschäftsbedingungen
für EDGEWORK
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsmodalitäten sowie Rechte und Pflichten zwischen der EDGEWORK, als Veranstalterin, sowie den Teilnehmenden und Trainern.
Allgemein
Die EDGEWORK veranstaltet Eishockeycamps. Mit professionellen Trainern werden die Teilnehmenden optimal gefördert und es wird alles darangesetzt, den Campteilnehmen-den abwechslungsreiche Camps zu bieten, damit diese bestmöglich davon profitieren und ihr eigenes Eishockeykönnen verbessern können.
Gültigkeit
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten zwischen der EDGEWORK und ihren Teilnehmenden und Trainern. Widerspre-chende Abmachungen und Einzelabsprachen bedürfen zu ihrer Gültigkeit immer der Schriftlichkeit; andernfalls werden sie als nicht erfolgt angesehen.
Vertragsabschluss
Die auf der Website der EDGEWORK gewährte Übersicht über die verfügbaren Plätze gilt lediglich als Einladung zur Bewerbung durch die Teilnehmenden. Die Teilnehmenden können sich online anmelden. Mit der Bestätigung und Bezahlung der Bestellung gilt die Anmeldung als verbindlich und die hierin beschriebenen AGB’s werden seitens den Teilnehmenden und den erziehungsberechtigten Personen vollumfänglich akzeptiert. Die Teilnehmenden und erziehungsberechtigten Personen sind verpflichtet, alle beim Bestellvorgang erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben.
Die hierin beschriebenen AGB’s werden seitens der Trainer mit der Unterzeichnung des Trainervertrages vollumfänglich akzeptiert.
Registrierung
Für die Anmeldung über die Webseite müssen die Teilnehmenden das Anmeldeformular auf der Webseite ausfüllen. Das Formular muss von den Teilnehmenden zwingend voll-ständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden, um die Teilnahme sicherzustellen.
Bestellbestätigung
Nach Abschluss des Anmeldevorgangs erhalten die Teilnehmenden eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese enthält wichtige Informationen zur Camp-Teilnahme. Kurz vor dem gebuchten Da-tum wird automatisch eine Erinnerungs-E-Mail zugestellt.
Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus den Ausschreibungen auf der Website der EDGEWORK. Diese können jedoch seitens der EDGEWORK bei Notwendigkeit jederzeit angepasst oder geändert werden.
Campvoraussetzungen
Die jeweiligen Voraussetzungen für einen Campbesuch sind in den Campbeschreibungen angegeben. Diese sind sorgfältig zu prüfen. Die Teilnehmerzahl ist im Interesse des Camp Erfolges beschränkt. Bei einer Überbuchung liegt die letzte Entscheidung über Annahme oder Rückweisung der Teilnehmenden beim Veranstalter. Eine Rückweisung muss nicht begründet werden. Die Mannschaften werden aus den Talentstufen selektiert. Dabei ist es das Ziel, einen möglichst starken Kader zu generieren.
Zahlung
Die Zahlung für die Campteilnahme erfolgt direkt über die Website und ausschliesslich per Kreditkarte, oder Twint. Im Falle einer Rückweisung gemäss Paragraph 7 wird der Veranstalter bereits geleistete Zahlungen den Bewerbern zurück erstatten.
An- und Abreise
Die An- und Abreise zu den Kursen/Camps erfolgt auf eigene Kosten.
Annullierung, Rücktritt, Nichtantritt des Camps
Abmeldungen müssen zwingend schriftlich erfolgen.
Annullierungen innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung werden ohne Bearbeitungsgebühr entgegengenommen.
Bei Annullierungen infolge Verletzung oder Krankheit liegt die Verantwortung bei den Teilnehmenden, sich für diesen Fall mit einer eigenen Annullationskostenversicherung abzusichern. Die EDGEWORK unternimmt in diesen Fällen keine Kostenrückerstattung.
Bei Annullierungen bis 21 Wochentage vor Campbeginn kann der Platz an eine andere Person mit gleichem Spielniveau und in der gleichen Altersgruppe weitergegeben werden. Die personalisierten Produkte (z. B. Trainingstrikot, Fussteppich, Getränkeflasche, Ruck-sack, Badetuch usw.) müssen jedoch vom neuen Teilnehmer übernommen werden, ein-schliesslich der Größenangaben für das Trainingstrikot. Zur Sicherheit empfehlen wir, ein eigenes Trainingstrikot mitzubringen. Die Weitergabe des Platzes muss in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
Bei Nichtantritt oder kurzfristiger Absage (0-20 Wochentage vor Kursbeginn) kann keine Rückerstattung mehr erfolgen und den Teilnehmenden werden die Gesamtkosten verrechnet.
Ausrüstung
Die Teilnehmenden müssen ihre eigene komplette Eishockeyausrüstung mitnehmen. Diese muss in einem guten und sicheren Zustand sein. Die Ausrüstungsregelung der Swiss Ice Hockey Federation (nach IIHF Reglement) muss eingehalten werden. Zusätz-lich sind Off-Ice-Trainingskleidung für jede Witterung, Hallenschuhe, eine Yoga-Matte sowie ein Stickhandling-Ball mitzubringen.
Mobile Geräte insbesondere Smartphones
Die Nutzung von jeglichen mobilen Geräten insbesondere Smartphones ist während den Trainingszeiten sowie in den Umkleideräumen nicht erlaubt. Diese Regelung dient der Förderung der Konzentration und Sicherheit der Teilnehmenden sowie der Wahrung der Privatsphäre der Athleten. Alle Geräte insbesondere Smartphones müssen lautlos in der Trainingstasche aufbewahrt werden. Bei einem Verstoss behält sich die Campleitung das Recht vor, die Geräte einzuziehen und erst am Ende des Camptages zurückzugeben. Während des Mittagessens ist die Nutzung von mobilen Geräten insbesondere dem Smartphone erlaubt.
Versicherung
Die Teilnehmenden sind selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Eine Krankheits-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ist obligatorisch und Sache der Campteilnehmenden. EDGEWORK schliesst keine spezifische Versicherung ab und kann für Verletzungen, Unfälle (auch mit schwerwiegenden und/oder langfristigen Auswirkungen), Diebstahl, Verlust, Beschädigungen oder sonstige Eventualitäten nicht haftbar gemacht werden.
Der Abschluss einer Annullationskostenversicherung wird durch die EDGEWORK ausdrücklich empfohlen.
Haftung
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den Camps auf eigene Gefahr erfolgt und Unfälle und Verletzungen bei der Sportausübung sowie im Alltag und Rahmenprogramm auch bei Beachtung grösster Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden können. Die EDGEWORK lehnt jegliche Haftung für sich oder für die von ihr beauftragten Personen ab, ausser bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt insbesondere für Verletzungen und Unfälle, sowie Verlust oder Beschädigung von Geld, Wertsachen und sonstigen von Teilnehmenden mitgebrachten Gegenständen
Ausschluss der Campteilnahme
Bei Verstoss gegen die Campregeln und/oder ungebührlichem oder unsportlichem Verhalten gegenüber Teilnehmenden oder Camppersonal oder dem Personal des Austra-gungsortes ist die Campleitung berechtigt, Teilnehmende nach subjektivem Empfinden mit sofortiger Wirkung vom Camp ganz oder teilweise auszuschliessen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Campgebühr entsteht nicht. Die Rückreise hat auf eigene Kosten zu erfolgen.
Kursabsage
Falls ein Camp wegen höherer Gewalt oder nicht genügend Anmeldungen nicht stattfinden kann, werden bereits geleistete Zahlungen kundenorientiert mit dem grösstmöglichen Betrag zurückerstattet. Dies nach interner Analyse der Fixkosten durch Buchungen von externen Leistungen und Infrastruktur, welche nicht mehr rückgängig gemacht werden können. Die Teilnehmenden werden in jedem Fall umgehend darüber informiert.
Datenschutzbestimmung
Mit der Anmeldung sind die Kursteilnehmenden (und bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter als Inhaber des elterlichen Sorgerechts) damit einverstanden, dass von der EDGEWORK sowie von diesen beauftragten Drittpersonen von den Campteilnehmenden und deren sportlichen Aktivitäten im Rahmen der Camps, Trainings und Events, Film- und Fotoaufnahmen gemacht werden und diese von der EDGEWORK unentgeltlich für deren Kommunikations- und Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden dürfen.
Änderung der AGB’s
Die EDGWEORK behält sich das Recht vor, diese AGB‘s für künftige Camps jederzeit zu ändern. Es gelten die jeweils aktuellen AGB‘s zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die aktuellen AGB‘s werden jeweils auf der Homepage EDGWEORK veröffentlicht.
Gerichtsstand
Die AGB’s unterliegen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von Sarnen/ OW zu-ständig.